Sozialunterstützung

Förderbeschreibung Sozialunterstützung

Schülerinnen und Schüler dürfen nicht aus Aktivitäten ausgegrenzt werden, weil die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel der Erziehungsberechtigten nachweislich nicht ausreichen.

Der Förderverein bezuschusst z.B. Klassenfahrten oder Schullandaufenthalte für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte finanziell nicht in der Lage sind, die Fahrtkosten bzw. Unterbringungskosten in voller Höhe zu bezahlen. 

Die Höhe der Förderung beträgt im Regelfall bis zu 1/3 der anfallenden Kosten. In der Regel werden maximal 100,00 Euro an Zuschuß gewährt.

Der Zuschuss wird der Schülerin / dem Schüler nur dann gewährt, wenn eine entsprechende Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Dies ist z.B. Wohngeldberechtigung, ALGII-Bezug oder der bewilligte Bescheid der Kommune auf Übernahme der Fahrtkosten. 

Der Antrag an den Förderverein ist über die Klassenlehrerin / den Klassenlehrer zu stellen und zu begründen. Bewilligte Förderbeträge werden auf das Klassenkonto der verantwortlichen Lehrkraft überwiesen.

Bitte den Förderantrag für Sozialunterstützung einreichen beim Förderverein. Gerne können mit ihm auch bereits im Vorfeld anfallende Fragen oder Tipps durchgesprochen werden.