Förderbeschreibung Fachschaften
Die angemessene Durchführung vieler pädagogischer Maßnahmen in den unterschiedlichen Fachschaften kann nur bei angemessener Verfügbarkeit von entsprechender Ausstattung oder entsprechenden Unterrichtsmitteln erfolgen.
Häufig sind entsprechende Maßnahmen nicht durchführbar oder werden zumindest erheblich erschwert oder eingeschränkt, weil die Finanzierung der Ausstattung oder der Unterrichtsmittel nicht oder nicht ausreichend abgedeckt ist.
Hier hilft satzungsgemäß der Förderverein bei der Finanzierung oder Teilfinanzierung von erforderlicher Ausstattung oder Unterrichtsmitteln. Typischweise beträgt dieser Förderzuschuß maximal 1.500,- €.
Die entsprechenden Förderanträge sollten mit ausreichendem zeitlichem Vorlauf eingereicht werden, da die Gremien des Fördervereins über die Genehmigung zu entscheiden haben.
Die Anträge können formlos gestellt werden. Sie sind ausreichend zu begründen.
AntragstellerInnen werden in der Regel gebeten, Ihren Antrag vor dem entsprechenden Gremium des Fördervereins vorzustellen und zu begründen.
Sofern der Umfang aller beantragter Maßnahmen die Finanzkraft des Fördervereins übersteigt, müssen ggf. weitere Kriterien für die Genehmigung festgelegt werden.
Selbstverständlich kann die Förderung nur erfolgen, wenn keine alternativen Förderungen möglich sind. Weiterhin sollten ausreichende Bemühungen um alternative Förderungs-möglichkeiten erfolglos geblieben sein.
Bitte den Förderantrag für Fachschaften einreichen beim Förderverein. Gerne können mit ihm auch bereits im Vorfeld anfallende Fragen oder Tipps durchgesprochen werden.